Frisch von den Nachrichten: Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland, Christian Wulff, könnte uns ein lohnendes Vorbild sein, darf es aber nicht. Da ist was faul im Staate D.
Wulff hatte, noch Ministerpräsident eines Bundeslandes, im Jahre 2007 einen viertätigen Kurzurlaub in einem Sylter Hotel verbracht. Das Hotel buchte und bezahlte ein befreundeter Film-Unternehmer für ihn.
Dieser Freund hatte vor, eine Bürgschaft des Landes zu nutzen, dessen Ministerpräsident Christian Wulff damals war. Sie wurde nicht wirksam, weil das Filmprojekt nicht realisiert wurde. Es wäre eine böswillige Unterstellung, die Erwartung des Unternehmers mit der Bezahlung des Luxushotels für den damaligen Ministerpräsidenten und dessen spätere Frau – als Freund – zu verknüpfen.
Der Präsident der Bundesrepublik Deutschland ließ jetzt bekanntgeben, er habe jenem Freund und Unternehmer beim Auschecken (!) aus dem Hotel auf der schönen Insel Sylt die Kosten für drei Übernachtungen bar in die Hand (!) erstattet. Eine Quittung sei dafür nicht erstellt worden.
Diese Szene stellen wir uns jetzt kurz einmal vor.
Dieser Freund, ein Beweis wahrer Freundschaft, war nun im vergangenen kalten Januar auf Sylt und erbat sich und bekam vom Hotel die Kopie der Rechnung, deren Original er damals ordnungsgemäß für seine und die Übernachtung des Ministerpräsidentenpaares erhalten hatte. Wie wird der Freund und Unternehmer das bei seiner Steuerbehörde deklariert haben? Ich nehme an, korrekt, aber wie ist korrekt?
Vorab-Hinweis an das Finanzamt Leipzig: Ich hatte im vergangenen Jahr zusätzliche korrekte Ausgaben in beträchtlicher Höhe. Ich hatte sieben befreundete Kleinunternehmer aus der Medienbranche beauftragt, diverse Arbeiten für mich zu erledigen, und habe diese Freunde und Kleinunternehmer unmittelbar nach Erledigung – beim Auschecken – bar bezahlt. Quittungen dafür wurden nicht erstellt.
Die Finanzbeamten würden mich für unverschämt halten.
(ergänzt 9.2.)
Comments are disabled for this post